Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu unseren Meldestellen für Beschwerden und Hinweise. Die nachfolgenden Informationen und Ansprechpartner gelten für die gesamte Ortheum Gruppe einschließlich der zugehörigen Gesellschaften und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).
Bitte beachten Sie, dass die Meldekanäle keine Notfalldienste darstellen. Melden Sie deshalb hier bitte keine Ereignisse, die eine unmittelbare Bedrohung von Leib, Leben oder Eigentum darstellen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an ihren öffentlichen Notfalldienst. Richten Sie zudem bitte keinerlei medizinische Anfragen über die Meldekanäle an Ortheum, da über die Meldekanäle keine Auskunft dazu gegeben werden darf.
I. Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Wir legen großen Wert auf ein respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander. Bewerberinnen und Bewerber, Mitarbeitende sowie ehemalige Mitarbeitende können sich an unsere Beschwerdestelle wenden, wenn sie sich im Bewerbungs- oder Beschäftigungskontext benachteiligt fühlen, insbesondere wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität.
Kontakt zur AGG-Beschwerdestelle
E-Mail: Meldungen@ortheum.de
Jede Beschwerde wird vertraulich geprüft. Die beschwerdeführende Person erhält eine Rückmeldung zum Ergebnis. Aus einer Beschwerde dürfen keine Nachteile entstehen.
II. Hinweisgeberschutz
Vertrauen, Integrität und verantwortungsvolles Handeln haben für die Ortheum Gruppe einen hohen Stellenwert. Hinweise auf mögliche Rechts- oder Compliance-Verstöße können an unsere interne Meldestelle gerichtet werden. Die interne Meldestelle arbeitet unabhängig, unparteiisch und vertraulich.
Hinweise können schriftlich per E-Mail oder Post sowie mündlich in einem persönlichen Gespräch nach Vereinbarung abgegeben werden.
Kontakt zur internen Meldestelle
E-Mail: Meldungen@ortheum.de
Postanschrift:
Ortheum GmbH
Interne Meldestelle
Hochstraße 53
60313 Frankfurt
Über die interne Meldestelle können insbesondere Hinweise zu Korruption, Interessenkonflikten, Wettbewerbs- und Kartellverstößen, Betrug, Untreue, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Verstößen gegen faire und sichere Arbeitsbedingungen, Diskriminierung, Umwelt- und Entsorgungsthemen sowie Datenschutz und IT-Sicherheit abgegeben werden. Persönliche Konflikte oder allgemeine arbeitsrechtliche Streitigkeiten fallen nicht unter dieses Verfahren. Hinweise sollen verantwortungsvoll und nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben werden.
Der Eingang einer Meldung wird innerhalb von sieben Tagen bestätigt. Spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Hinweisgebende eine Rückmeldung zu geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Identität hinweisgebender Personen sowie der von einer Meldung betroffenen Personen wird vertraulich behandelt, soweit dem keine gesetzlichen Offenlegungspflichten entgegenstehen. Repressalien oder Benachteiligungen gegen Hinweisgebende sind unzulässig.
Neben unserer internen Meldestelle können Hinweise auch an externe staatliche Meldestellen gerichtet werden, insbesondere an das Bundesamt für Justiz, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder das Bundeskartellamt. Die Nutzung unserer internen Meldestelle ist empfohlen, aber nicht verpflichtend.